KFZ-Sachverständigenbüro München

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Fachlich verantwortet von Cüneyt Kadak, Kfz-Sachverständiger und Kfz-Wertgutachter, zertifiziert vom VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger. Stand: September 2026

G5,0·234 Google-Bewertungen·VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger geprüft
Direktantwort

Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten in der Regel nichts: Nach § 249 BGB trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Sachverständigenkosten, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Das Honorar selbst bemisst sich üblicherweise an der Schadenhöhe — bei einem durchschnittlichen Unfallschaden liegt es meist im mittleren dreistelligen Bereich.

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  • Vom VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger geprüfter Sachverständiger und Wertgutachter
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  • Schnell vor Ort — wir kommen zu Ihnen
Die drei häufigsten Fälle

Die drei häufigsten Fälle

Weißer Mercedes-Kombi von vorn in einem hellen Studio
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Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)

Sie wählen den Gutachter frei, die gegnerische Versicherung zahlt Gutachten, Anwalt und Reparatur. Sie gehen nicht in Vorleistung — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Silbernes SUV mit geöffneter Motorhaube auf einer Hebebühne, daneben ein Mechaniker
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Selbst verschuldeter Unfall (Kaskoschaden)

Die Kaskoversicherung beauftragt meist einen eigenen Gutachter. Ein Gegengutachten kann sich lohnen, wenn Sie der Bewertung nicht trauen — die Kosten tragen dann zunächst Sie. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

Cremefarbene Oldtimer-Limousine aus den 1940er-Jahren in Seitenansicht
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Auftrag ohne Unfall (Wertgutachten, Kaufberatung, Oldtimer)

Sie zahlen ein festes Honorar nach Aufwand — den Preis nennen wir Ihnen vorab am Telefon.

Wer zahlt in welchem Fall?

FallWer zahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall (Schaden über ca. 750 €)Gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB)
Selbst verschuldeter UnfallSie selbst bzw. ggf. die Kasko laut Vertrag
Wertgutachten / Kaufberatung / OldtimerSie zum vorab genannten Festpreis
Honorar

Unsere Honorartabelle

Das sind keine Schätzwerte, sondern unsere tatsächliche Honorartabelle – dieselbe, die auch dem Gutachtenauftrag beiliegt, den Sie unterschreiben. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe: im Reparaturfall nach den Reparaturkosten netto laut Gutachten, im Totalschadenfall nach dem Wiederbeschaffungswert brutto. Liegt Ihr Schaden zwischen zwei Stufen, gilt immer die nächsthöhere. Alle Beträge sind netto und brutto angegeben; der Bruttobetrag inklusive 19 % Mehrwertsteuer ist der Betrag, der auf der Rechnung steht.

Honorartabelle
Schadenhöhe netto bisGrundhonorar nettoGrundhonorar brutto (inkl. 19 % MwSt)
500,00 €300,00 €357,00 €
750,00 €335,00 €398,65 €
1.000,00 €390,00 €464,10 €
1.250,00 €440,00 €523,60 €
1.500,00 €475,00 €565,25 €
1.750,00 €510,00 €606,90 €
2.000,00 €540,00 €642,60 €
2.250,00 €565,00 €672,35 €
2.500,00 €595,00 €708,05 €
2.750,00 €620,00 €737,80 €
3.000,00 €645,00 €767,55 €
3.250,00 €665,00 €791,35 €
3.500,00 €690,00 €821,10 €
3.750,00 €715,00 €850,85 €
4.000,00 €740,00 €880,60 €
4.250,00 €760,00 €904,40 €
4.500,00 €785,00 €934,15 €
4.750,00 €805,00 €957,95 €
5.000,00 €825,00 €981,75 €
5.250,00 €845,00 €1.005,55 €
5.500,00 €865,00 €1.029,35 €
5.750,00 €885,00 €1.053,15 €
6.000,00 €905,00 €1.076,95 €
6.500,00 €935,00 €1.112,65 €
7.000,00 €965,00 €1.148,35 €
7.500,00 €995,00 €1.184,05 €
8.000,00 €1.030,00 €1.225,70 €
8.500,00 €1.060,00 €1.261,40 €
9.000,00 €1.095,00 €1.303,05 €
9.500,00 €1.125,00 €1.338,75 €
10.000,00 €1.160,00 €1.380,40 €
10.500,00 €1.195,00 €1.422,05 €
11.000,00 €1.225,00 €1.457,75 €
11.500,00 €1.265,00 €1.505,35 €
12.000,00 €1.295,00 €1.541,05 €
12.500,00 €1.330,00 €1.582,70 €
13.000,00 €1.365,00 €1.624,35 €
13.500,00 €1.400,00 €1.666,00 €
14.000,00 €1.430,00 €1.701,70 €
14.500,00 €1.465,00 €1.743,35 €
15.000,00 €1.505,00 €1.790,95 €
16.000,00 €1.560,00 €1.856,40 €
17.000,00 €1.620,00 €1.927,80 €
18.000,00 €1.675,00 €1.993,25 €
19.000,00 €1.735,00 €2.064,65 €
20.000,00 €1.800,00 €2.142,00 €
21.000,00 €1.870,00 €2.225,30 €
22.000,00 €1.925,00 €2.290,75 €
23.000,00 €1.985,00 €2.362,15 €
24.000,00 €2.050,00 €2.439,50 €
25.000,00 €2.085,00 €2.481,15 €
26.000,00 €2.150,00 €2.558,50 €
27.000,00 €2.215,00 €2.635,85 €
28.000,00 €2.285,00 €2.719,15 €
29.000,00 €2.345,00 €2.790,55 €
30.000,00 €2.425,00 €2.885,75 €
32.500,00 €2.565,00 €3.052,35 €
35.000,00 €2.720,00 €3.236,80 €
37.500,00 €2.880,00 €3.427,20 €
40.000,00 €3.045,00 €3.623,55 €
42.500,00 €3.215,00 €3.825,85 €
45.000,00 €3.405,00 €4.051,95 €
47.500,00 €3.570,00 €4.248,30 €
50.000,00 €3.730,00 €4.438,70 €

Verbindlichkeit: Dies ist unsere eigene Honorartabelle. Sie ist Bestandteil des Gutachtenauftrags und wird dort von Ihnen mitunterzeichnet. Die Höhe orientiert sich am bundesweit üblichen Rahmen, wie ihn die BVSK-Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. abbildet; ein Honorar in diesem Rahmen ist von der Rechtsprechung regelmäßig als üblich und erstattungsfähig anerkannt. Über 50.000 € Schadenhöhe nennen wir Ihnen das Honorar vorab am Telefon. Stand: September 2026.

Nebenkosten

Diese Positionen kommen zum Grundhonorar hinzu. Sie fallen bei jedem Gutachten an, weil Sie das Gutachten im Original mit Lichtbildsatz erhalten und eine Zweitausfertigung für die Regulierung erstellt wird.

Positionnettobrutto (inkl. 19 % MwSt)
Fahrtkosten0,90 € je gefahrenem Kilometer1,07 € je gefahrenem Kilometer
Fotokosten Original-Gutachten2,00 € je Foto2,38 € je Foto
Fotokosten Zweitausfertigung0,50 € je Foto0,59 € je Foto
Schreibkosten Original-Gutachten1,80 € pro Seite2,14 € pro Seite
Schreibkosten Zweitausfertigung0,50 € je Kopie0,59 € je Kopie
Porto und Telefon (Pauschale, einmalig)15,00 €17,85 €

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch diese Nebenkosten.

Die Fahrtkosten sind gedeckelt: Für die An- und Abfahrt zur Besichtigung berechnen wir höchstens 135,00 € netto beziehungsweise 160,65 € brutto, das entspricht 150 Kilometern. Jeder Kilometer darüber hinaus ist damit abgegolten.

Zusatzkosten

Diese Leistungen berechnen wir nur, wenn der Schaden sie tatsächlich erfordert.

Positionnettobrutto (inkl. 19 % MwSt)
Fehlerspeicher auslesen70,00 €83,30 €
Lackschichtenmessung70,00 €83,30 €
Achsvermessung135,00 €160,65 €
Karosserievermessung270,00 €321,30 €
Restwertermittlung (je Abfrage)24,00 €28,56 €
EDV-Abfragegebühren9,95 €11,84 €

Und das Entscheidende: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt diese Beträge die gegnerische Versicherung — nicht Sie.

Rechenbeispiel: unverschuldeter Unfall mit 4.000 € Schaden

Auffahrunfall im Münchner Stadtverkehr, Heckschaden, Reparaturkosten 4.000 € netto laut Kalkulation. So sieht die Rechnung dann tatsächlich aus — dies ist das Kostengerüst eines real abgerechneten Gutachtens:

PositionAnzahlEinzelpreis nettoSumme netto
Grundhonorar (Schadenstufe bis 4.000 €)pauschal740,00 €740,00 €
Fahrtkosten10 km0,90 €9,00 €
Fotokosten Original-Gutachten20 Fotos2,00 €40,00 €
Fotokosten Zweitausfertigung20 Fotos0,50 €10,00 €
Schreibkosten Original-Gutachten11 Seiten1,80 €19,80 €
Schreibkosten Zweitausfertigung11 Kopien0,50 €5,50 €
EDV-Abfragegebührenpauschal9,95 €9,95 €
Porto und Telefonpauschal15,00 €15,00 €
Summe netto849,25 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer161,36 €
Gesamtbetrag der Rechnung1.010,61 €

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie davon nichts: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt Honorar und Nebenkosten vollständig (§ 249 BGB). Und das Gutachten sichert Ihnen Positionen, die ohne Sachverständigen niemand ausweist — Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.

Unter der Bagatellgrenze: das Kurzgutachten

Liegt der Schaden erkennbar unter etwa 750 €, reicht meist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten — eine abgespeckte, günstigere Schadenkalkulation ohne die volle Dokumentationstiefe. Aber Vorsicht mit der Selbstdiagnose: Ob ein Kratzer wirklich eine Bagatelle ist, sieht man von außen oft nicht. Sitzt hinter der Stoßstange ein Parksensor oder ist der Halter verzogen, sind aus dem „Kratzer" schnell 1.500 €. Unsere Empfehlung: Fotos per WhatsApp schicken — wir sagen Ihnen kostenlos, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist. Damit riskieren Sie weder unnötige Kosten noch verschenkte Ansprüche.

Kaskoschaden: Wann sich ein eigenes Gutachten trotzdem lohnt

Beim selbst verschuldeten Unfall reguliert Ihre Vollkasko — und schickt in der Regel einen eigenen Gutachter oder rechnet nach Werkstatt-Kostenvoranschlag ab. Ein eigenes Gutachten auf Ihre Kosten lohnt sich vor allem dann, wenn Sie der Einschätzung der Versicherung nicht trauen, wenn es um viel Geld geht (hochwertiges Fahrzeug, möglicher Totalschaden) oder wenn die Kasko auffällig niedrig kalkuliert. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob sich das in Ihrem Fall rechnet — manchmal lautet die Antwort auch: nein, sparen Sie sich das Geld.

Cüneyt Kadak mit Tablet in einer Werkstatt, im Hintergrund Autos auf Hebebühnen
Ihr Vorteil

Warum sich das Gutachten trotzdem „rechnet"

Ein unabhängiges Gutachten bringt regelmäßig Schadenpositionen ans Licht, die sonst niemand auszahlt: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden, Folgekosten. Diese Positionen übersteigen das Gutachterhonorar häufig um ein Mehrfaches — selbst wenn Sie es (im Kaskofall) selbst tragen müssten.

FAQ

Fragen und Antworten

0162 728 66 55

Die Rechtsprechung zieht bei rund 750 Euro Schadenhöhe die Grenze zum Bagatellschaden: Darunter gilt ein Kostenvoranschlag als ausreichend, darüber haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Der Haken: Ob ein Schaden wirklich unter 750 Euro liegt, kann ein Laie von außen kaum beurteilen. Moderne Stoßfänger enthalten Parksensoren, Radar- und Kameratechnik — ein „kleiner Rempler" liegt damit schnell bei 1.500 Euro und mehr. Auch versteckte Schäden hinter der Verkleidung sieht man erst bei genauem Hinsehen. Unsere Empfehlung: im Zweifel kurz anrufen und Fotos schicken — die Ersteinschätzung kostet nichts, und Sie riskieren nicht, auf Ansprüchen sitzen zu bleiben.

Bei einem unverschuldeten Unfall nicht: Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie bekommen von der Rechnung im Normalfall nichts zu sehen. Nur in drei Ausnahmefällen kann eine Zahlung durch Sie nötig werden: wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben (Kaskofall), wenn uns wesentliche Umstände verschwiegen wurden oder wenn die Versicherung die Zahlung aus Gründen verweigert, die außerhalb unseres Einflusses liegen. Das besprechen wir aber immer vorher offen mit Ihnen — versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.

Nichts. Das Ersttelefonat ist immer kostenlos und unverbindlich — Sie schildern den Fall, wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt, was es kostet und wer es bezahlt. Erst danach entscheiden Sie.

Versicherungen versuchen es gelegentlich — vor allem bei den Nebenkosten. Die gute Nachricht: Ein Honorar im Rahmen der BVSK-Honorarbefragung ist von der Rechtsprechung regelmäßig als üblich und erstattungsfähig anerkannt. Genau deshalb kalkulieren wir innerhalb dieses Korridors. Sollte eine Versicherung dennoch kürzen, ist das in erster Linie unser Problem und nicht Ihres — wir setzen uns damit auseinander, notfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Sie müssen eine Honorarkürzung nicht aus eigener Tasche ausgleichen, solange Sie uns beauftragt haben, ohne dass das Honorar erkennbar überhöht war — und das ist bei BVSK-konformer Abrechnung nicht der Fall.

Für Gewerbekunden gelten dieselben Grundsätze: Beim unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung — inklusive Nutzungsausfall bzw. Vorhaltekosten für das Firmenfahrzeug. Zustandsdokumentationen für die Leasingrückgabe und Flottenbewertungen kalkulieren wir als Festpreis nach Aufwand; bei mehreren Fahrzeugen gibt es Staffelkonditionen. Rufen Sie an — Sie bekommen den Preis vorab und schriftlich.

Bei einer fiktiven Abrechnung ja: Ausgezahlt wird der Nettobetrag der kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich der merkantilen Wertminderung. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist — also bei durchgeführter Reparatur gegen Nachweis. Lassen Sie später doch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer nachfordern. Welcher Abrechnungsweg für Sie günstiger ist, rechnen wir Ihnen auf Basis des Gutachtens transparent vor.
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