KFZ-Sachverständigenbüro München

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Fachlich verantwortet von Cüneyt Kadak, Kfz-Sachverständiger und Kfz-Wertgutachter, zertifiziert vom VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger. Stand: September 2026

G5,0·234 Google-Bewertungen·VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger geprüft
Direktantwort

Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten in der Regel nichts: Nach § 249 BGB trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Sachverständigenkosten, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Das Honorar selbst bemisst sich üblicherweise an der Schadenhöhe bei einem durchschnittlichen Unfallschaden liegt es meist im mittleren dreistelligen Bereich.

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Die drei häufigsten Fälle

Die drei häufigsten Fälle

Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
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Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)

Sie wählen den Gutachter frei, die gegnerische Versicherung zahlt Gutachten, Anwalt und Reparatur. Sie gehen nicht in Vorleistung wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Selbst verschuldeter Unfall (Kaskoschaden)
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Selbst verschuldeter Unfall (Kaskoschaden)

Die Kaskoversicherung beauftragt meist einen eigenen Gutachter. Ein Gegengutachten kann sich lohnen, wenn Sie der Bewertung nicht trauen die Kosten tragen dann zunächst Sie. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

Auftrag ohne Unfall (Wertgutachten, Kaufberatung, Oldtimer)
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Auftrag ohne Unfall (Wertgutachten, Kaufberatung, Oldtimer)

Sie zahlen ein festes Honorar nach Aufwand den Preis nennen wir Ihnen vorab am Telefon.

Wer zahlt in welchem Fall?

FallWer zahlt das Gutachten?
Unverschuldeter Unfall (Schaden über ca. 750 €)Gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB)
Selbst verschuldeter UnfallSie selbst bzw. ggf. die Kasko laut Vertrag
Wertgutachten / Kaufberatung / OldtimerSie zum vorab genannten Festpreis
Honorar

Unsere Honorartabelle

Das sind keine Schätzwerte, sondern unsere tatsächliche Honorartabelle – dieselbe, die auch dem Gutachtenauftrag beiliegt, den Sie unterschreiben. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe: im Reparaturfall nach den Reparaturkosten netto laut Gutachten, im Totalschadenfall nach dem Wiederbeschaffungswert brutto. Liegt Ihr Schaden zwischen zwei Stufen, gilt immer die nächsthöhere. Alle Beträge sind netto und brutto angegeben; der Bruttobetrag inklusive 19 % Mehrwertsteuer ist der Betrag, der auf der Rechnung steht.

Honorartabelle
Schadenhöhe netto bisGrundhonorar nettoGrundhonorar brutto (inkl. 19 % MwSt)
500,00 €300,00 €357,00 €
750,00 €335,00 €398,65 €
1.000,00 €390,00 €464,10 €
1.250,00 €440,00 €523,60 €
1.500,00 €475,00 €565,25 €
1.750,00 €510,00 €606,90 €
2.000,00 €540,00 €642,60 €
2.250,00 €565,00 €672,35 €
2.500,00 €595,00 €708,05 €
2.750,00 €620,00 €737,80 €
3.000,00 €645,00 €767,55 €
3.250,00 €665,00 €791,35 €
3.500,00 €690,00 €821,10 €
3.750,00 €715,00 €850,85 €
4.000,00 €740,00 €880,60 €
4.250,00 €760,00 €904,40 €
4.500,00 €785,00 €934,15 €
4.750,00 €805,00 €957,95 €
5.000,00 €825,00 €981,75 €
5.250,00 €845,00 €1.005,55 €
5.500,00 €865,00 €1.029,35 €
5.750,00 €885,00 €1.053,15 €
6.000,00 €905,00 €1.076,95 €
6.500,00 €935,00 €1.112,65 €
7.000,00 €965,00 €1.148,35 €
7.500,00 €995,00 €1.184,05 €
8.000,00 €1.030,00 €1.225,70 €
8.500,00 €1.060,00 €1.261,40 €
9.000,00 €1.095,00 €1.303,05 €
9.500,00 €1.125,00 €1.338,75 €
10.000,00 €1.160,00 €1.380,40 €
10.500,00 €1.195,00 €1.422,05 €
11.000,00 €1.225,00 €1.457,75 €
11.500,00 €1.265,00 €1.505,35 €
12.000,00 €1.295,00 €1.541,05 €
12.500,00 €1.330,00 €1.582,70 €
13.000,00 €1.365,00 €1.624,35 €
13.500,00 €1.400,00 €1.666,00 €
14.000,00 €1.430,00 €1.701,70 €
14.500,00 €1.465,00 €1.743,35 €
15.000,00 €1.505,00 €1.790,95 €
16.000,00 €1.560,00 €1.856,40 €
17.000,00 €1.620,00 €1.927,80 €
18.000,00 €1.675,00 €1.993,25 €
19.000,00 €1.735,00 €2.064,65 €
20.000,00 €1.800,00 €2.142,00 €
21.000,00 €1.870,00 €2.225,30 €
22.000,00 €1.925,00 €2.290,75 €
23.000,00 €1.985,00 €2.362,15 €
24.000,00 €2.050,00 €2.439,50 €
25.000,00 €2.085,00 €2.481,15 €
26.000,00 €2.150,00 €2.558,50 €
27.000,00 €2.215,00 €2.635,85 €
28.000,00 €2.285,00 €2.719,15 €
29.000,00 €2.345,00 €2.790,55 €
30.000,00 €2.425,00 €2.885,75 €
32.500,00 €2.565,00 €3.052,35 €
35.000,00 €2.720,00 €3.236,80 €
37.500,00 €2.880,00 €3.427,20 €
40.000,00 €3.045,00 €3.623,55 €
42.500,00 €3.215,00 €3.825,85 €
45.000,00 €3.405,00 €4.051,95 €
47.500,00 €3.570,00 €4.248,30 €
50.000,00 €3.730,00 €4.438,70 €

Verbindlichkeit: Dies ist unsere eigene Honorartabelle. Sie ist Bestandteil des Gutachtenauftrags und wird dort von Ihnen mitunterzeichnet. Die Höhe orientiert sich am bundesweit üblichen Rahmen, wie ihn die BVSK-Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. abbildet; ein Honorar in diesem Rahmen ist von der Rechtsprechung regelmäßig als üblich und erstattungsfähig anerkannt. Über 50.000 € Schadenhöhe nennen wir Ihnen das Honorar vorab am Telefon. Stand: September 2026.

Nebenkosten

Diese Positionen kommen zum Grundhonorar hinzu. Sie fallen bei jedem Gutachten an, weil Sie das Gutachten im Original mit Lichtbildsatz erhalten und eine Zweitausfertigung für die Regulierung erstellt wird.

Positionnettobrutto (inkl. 19 % MwSt)
Fahrtkosten0,90 € je gefahrenem Kilometer1,07 € je gefahrenem Kilometer
Fotokosten Original-Gutachten2,00 € je Foto2,38 € je Foto
Fotokosten Zweitausfertigung0,50 € je Foto0,59 € je Foto
Schreibkosten Original-Gutachten1,80 € pro Seite2,14 € pro Seite
Schreibkosten Zweitausfertigung0,50 € je Kopie0,59 € je Kopie
Porto und Telefon (Pauschale, einmalig)15,00 €17,85 €

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch diese Nebenkosten.

Die Fahrtkosten sind gedeckelt: Für die An- und Abfahrt zur Besichtigung berechnen wir höchstens 135,00 € netto beziehungsweise 160,65 € brutto, das entspricht 150 Kilometern. Jeder Kilometer darüber hinaus ist damit abgegolten.

Zusatzkosten

Diese Leistungen berechnen wir nur, wenn der Schaden sie tatsächlich erfordert.

Positionnettobrutto (inkl. 19 % MwSt)
Fehlerspeicher auslesen70,00 €83,30 €
Lackschichtenmessung70,00 €83,30 €
Achsvermessung135,00 €160,65 €
Karosserievermessung270,00 €321,30 €
Restwertermittlung (je Abfrage)24,00 €28,56 €
EDV-Abfragegebühren9,95 €11,84 €

Und das Entscheidende: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt diese Beträge die gegnerische Versicherung nicht Sie.

Rechenbeispiel: unverschuldeter Unfall mit 4.000 € Schaden

Auffahrunfall im Münchner Stadtverkehr, Heckschaden, Reparaturkosten 4.000 € netto laut Kalkulation. So sieht die Rechnung dann tatsächlich aus — dies ist das Kostengerüst eines real abgerechneten Gutachtens:

PositionAnzahlEinzelpreis nettoSumme netto
Grundhonorar (Schadenstufe bis 4.000 €)pauschal740,00 €740,00 €
Fahrtkosten10 km0,90 €9,00 €
Fotokosten Original-Gutachten20 Fotos2,00 €40,00 €
Fotokosten Zweitausfertigung20 Fotos0,50 €10,00 €
Schreibkosten Original-Gutachten11 Seiten1,80 €19,80 €
Schreibkosten Zweitausfertigung11 Kopien0,50 €5,50 €
EDV-Abfragegebührenpauschal9,95 €9,95 €
Porto und Telefonpauschal15,00 €15,00 €
Summe netto849,25 €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer161,36 €
Gesamtbetrag der Rechnung1.010,61 €

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie davon nichts: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt Honorar und Nebenkosten vollständig (§ 249 BGB). Und das Gutachten sichert Ihnen Positionen, die ohne Sachverständigen niemand ausweist — Wertminderung, Nutzungsausfall und Wiederbeschaffungswert.

Unter der Bagatellgrenze: das Kurzgutachten

Liegt der Schaden erkennbar unter etwa 750 €, reicht meist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten eine abgespeckte, günstigere Schadenkalkulation ohne die volle Dokumentationstiefe. Aber Vorsicht mit der Selbstdiagnose: Ob ein Kratzer wirklich eine Bagatelle ist, sieht man von außen oft nicht. Sitzt hinter der Stoßstange ein Parksensor oder ist der Halter verzogen, sind aus dem „Kratzer" schnell 1.500 €. Unsere Empfehlung: Fotos per WhatsApp schicken wir sagen Ihnen kostenlos, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist. Damit riskieren Sie weder unnötige Kosten noch verschenkte Ansprüche.

Kaskoschaden: Wann sich ein eigenes Gutachten trotzdem lohnt

Beim selbst verschuldeten Unfall reguliert Ihre Vollkasko und schickt in der Regel einen eigenen Gutachter oder rechnet nach Werkstatt-Kostenvoranschlag ab. Ein eigenes Gutachten auf Ihre Kosten lohnt sich vor allem dann, wenn Sie der Einschätzung der Versicherung nicht trauen, wenn es um viel Geld geht (hochwertiges Fahrzeug, möglicher Totalschaden) oder wenn die Kasko auffällig niedrig kalkuliert. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob sich das in Ihrem Fall rechnet manchmal lautet die Antwort auch: nein, sparen Sie sich das Geld.

Cüneyt Kadak, Kfz-Sachverständiger in München, mit Tablet in der Werkstatt
Ihr Vorteil

Warum sich das Gutachten trotzdem „rechnet"

Ein unabhängiges Gutachten bringt regelmäßig Schadenpositionen ans Licht, die sonst niemand auszahlt: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden, Folgekosten. Diese Positionen übersteigen das Gutachterhonorar häufig um ein Mehrfaches selbst wenn Sie es (im Kaskofall) selbst tragen müssten.

FAQ

Fragen und Antworten

0162 728 66 55

Die Rechtsprechung zieht bei rund 750 Euro Schadenhöhe die Grenze zum Bagatellschaden: Darunter gilt ein Kostenvoranschlag als ausreichend, darüber haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Der Haken: Ob ein Schaden wirklich unter 750 Euro liegt, kann ein Laie von außen kaum beurteilen. Moderne Stoßfänger enthalten Parksensoren, Radar- und Kameratechnik ein „kleiner Rempler" liegt damit schnell bei 1.500 Euro und mehr. Auch versteckte Schäden hinter der Verkleidung sieht man erst bei genauem Hinsehen. Unsere Empfehlung: im Zweifel kurz anrufen und Fotos schicken die Ersteinschätzung kostet nichts, und Sie riskieren nicht, auf Ansprüchen sitzen zu bleiben.

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