KFZ-Sachverständigenbüro München

KFZ-Gutachter in Moosach

G5,0·234 Google-Bewertungen·VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger geprüft
Moosach

Moosach ist ein Stadtteil auf Rädern: die Dachauer Straße als eine der längsten Straßen Münchens, der Verkehrsknoten am Moosacher Bahnhof (U3/S1), dazu das Einkaufsaufkommen rund um das Olympia-Einkaufszentrum. Entsprechend häufig sehen wir hier Auffahrunfälle, Parkhaus-Rempler und Vorfahrtsverletzungen. Von unserem Büro im benachbarten Feldmoching-Hasenbergl sind wir in kurzer Zeit bei Ihnen in Moosach (PLZ 80992/80993) — zu Hause, in der Werkstatt oder auf dem Parkplatz, auf dem es passiert ist.

  • Kostenlose Erstberatung — sofort und unverbindlich
  • Vom VfK e.V. – Verband freier Kfz-Sachverständiger geprüfter Sachverständiger und Wertgutachter
  • Über 2.000 zufriedene Kunden in München
  • Schnell vor Ort — wir kommen zu Ihnen
Wer haftet?

Parkplatz-Unfall am OEZ — wer haftet?

Auf Parkplätzen gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme — deshalb versuchen Versicherungen hier oft, den Schaden 50:50 zu teilen. Ein sauberes Gutachten mit Fotodokumentation und Schadenanalyse (Anstoßrichtung, Schadenhöhe, Kompatibilität der Schäden) ist dann bares Geld wert: Es belegt den Hergang und verhindert, dass Sie auf der Hälfte Ihres Schadens sitzen bleiben.

So einfach geht’s

So läuft es ab

1

Anruf oder WhatsApp

kostenlose Ersteinschätzung

2

Termin vor Ort

Begutachtung in 30–60 Minuten

3

Gutachten

fertig in 1–3 Werktagen

4

Regulierung

wir bleiben Ihr Ansprechpartner, bis die Versicherung gezahlt hat

Mobil bleiben

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Solange Ihr Auto in der Werkstatt steht, haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall die Wahl: entweder einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung – in der Regel eine Fahrzeugklasse unter Ihrem eigenen Wagen – oder eine Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie nicht fahren können. Beides zusammen geht nicht. Wer ohnehin mit U3 und S1 ab Moosach zur Arbeit kommt, fährt mit dem Nutzungsausfall oft besser: Das Geld gibt es auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit kein Ersatzauto nehmen. Wie hoch der Tagessatz ist, hängt von Fahrzeugklasse und Alter ab; wir halten im Gutachten fest, wie viele Tage Reparatur oder Wiederbeschaffung realistisch dauern – und genau diese Dauer ist die Grundlage für Ihre Entschädigung.

Fragen und Antworten

„Parkplatz-Unfall am OEZ mit Fahrerflucht ich wusste nicht weiter. Der Gutachter hat alles beweissicher dokumentiert, die Polizei informiert und sich um die komplette Regulierung gekümmert. Sehr zu empfehlen.“
M
Mehmet D.
Moosach · Google Bewertung

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten (§ 249 BGB). Besonderheit bei Parkplatz-Unfällen, wie sie rund ums OEZ häufig sind: Auch bei geteilter Haftung wird das Gutachten anteilig erstattet — und ein sauberes Gutachten ist oft genau das, was die 50:50-Teilung zu Ihren Gunsten kippt. Details Kosten

Ja, gerade dann: Für Polizei, Fahndung und Ihre eigene Versicherung ist eine beweissichere Schadendokumentation entscheidend. Das Gutachten hält Anstoßrichtung, Schadenbild und Schadenhöhe fest — wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Haftpflicht rückwirkend auch das Gutachten. Wird er nicht gefunden, ist das Gutachten die Grundlage für die Regulierung über Ihre Vollkasko oder die Verkehrsopferhilfe. Wichtig: Schaden fotografieren, Polizei informieren, nichts reparieren lassen — und uns anrufen. Wir beraten Sie kostenlos zum weiteren Vorgehen.

Beides ist möglich. Bei der fiktiven Abrechnung zahlt die Versicherung die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten netto aus, also ohne Mehrwertsteuer – Sie entscheiden anschließend selbst, ob, wo und wie Sie reparieren lassen. Lassen Sie tatsächlich in einer Werkstatt reparieren, wird auch die Mehrwertsteuer erstattet. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, kommt es auf die Differenz an: Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts dürfen Sie fachgerecht reparieren lassen, müssen das Fahrzeug danach aber mindestens sechs Monate weiterfahren. Darüber hinaus rechnet die Versicherung den Totalschaden ab. Wir beziffern im Gutachten alle drei Werte – Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert –, damit Sie die für Sie günstigste Variante wählen können. Details Kosten

Häufig ja. Ein reparierter Unfallschaden muss beim späteren Verkauf offengelegt werden und drückt den Preis – diesen merkantilen Minderwert schuldet die gegnerische Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten. Zuerkannt wird er vor allem bei jüngeren Fahrzeugen mit überschaubarer Laufleistung und bei Schäden, die über reine Schrammen hinausgehen, etwa wenn tragende Teile betroffen waren. Die Höhe schätzen wir im Gutachten nach anerkannten Verfahren und begründen sie nachvollziehbar – das ist wichtig, weil dieser Posten von Versicherungen gern übersehen oder zu niedrig angesetzt wird. Mehr dazu auf unserer Seite zur Wertminderung

Ja, wir kommen in jede Werkstatt Ihrer Wahl und stimmen uns auf Wunsch direkt mit dem Meister ab — so sind Befund und Reparaturplanung von Anfang an deckungsgleich.
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